Änderung des Lehrlingseinkommens für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker

//Änderung des Lehrlingseinkommens für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker

Änderung des Lehrlingseinkommens für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker

Im Bundesgesetzblatt vom 5. Oktober 2021 hat das Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Arbeit mit Beschluss vom 5. Oktober 2021 nach Durchführung einer Senatsverhandlung das Lehrlingseinkommen für Veranstaltungstechnikerinnen und Veranstaltungstechniker festgesetzt. Die Festsetzung des Lehrlingseinkommens tritt mit 1. Oktober 2021 in Kraft. Die Verordnung betrifft alle jene Betriebe, für die es keinen KV gibt (wie im BGBl. steht). Die Mitglieder der BBT und somit auch das Lehrlingseinkommen unterliegen dem KV Metall.

» Download Bundesgesetzblatt

2021-10-14T11:17:29+00:00

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