Geltendmachung von Ansprüchen von Beleuchtungs- und Beschallungstechnikern gegen Veranstalter und/oder Veranstaltungsstättenbetreiber wegen Veranstaltungsabsagen aufgrund von Gesetzgebung zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie
Admin-BBT 2020-04-01T07:44:01+00:00Die Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker kommuniziert nach Einholung von anwaltlicher Rechtsauskunft zur Frage, ob Beleuchtungs- und Beschallungstechniker (kurz BBT) gegen Veranstalter oder Veranstaltungsstätten-betreiber (kurz: Veranstalter) Ansprüche wegen Veranstaltungsabsagen geltend machen können, folgende rechtliche Einschätzung: Download pdf