Die Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker kommuniziert nach Einholung von anwaltlicher Rechtsauskunft zur Frage, ob Beleuchtungs- und Beschallungstechniker (kurz BBT) gegen Veranstalter oder Veranstaltungsstätten-betreiber (kurz: Veranstalter) Ansprüche wegen Veranstaltungsabsagen geltend machen können, folgende rechtliche Einschätzung: