Geltendmachung von Ansprüchen von Beleuchtungs- und Beschallungstechnikern gegen Veranstalter und/oder Veranstaltungsstättenbetreiber wegen Veranstaltungsabsagen aufgrund von Gesetzgebung zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie

//Geltendmachung von Ansprüchen von Beleuchtungs- und Beschallungstechnikern gegen Veranstalter und/oder Veranstaltungsstättenbetreiber wegen Veranstaltungsabsagen aufgrund von Gesetzgebung zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie

Geltendmachung von Ansprüchen von Beleuchtungs- und Beschallungstechnikern gegen Veranstalter und/oder Veranstaltungsstättenbetreiber wegen Veranstaltungsabsagen aufgrund von Gesetzgebung zur Eindämmung der Covid-19 Pandemie

Die Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker kommuniziert nach Einholung von anwaltlicher Rechtsauskunft zur Frage, ob Beleuchtungs- und Beschallungstechniker (kurz BBT) gegen Veranstalter oder Veranstaltungsstätten-betreiber (kurz: Veranstalter) Ansprüche wegen Veranstaltungsabsagen geltend machen können, folgende rechtliche Einschätzung:

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2020-04-01T07:44:01+00:00

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